Kann man das Geräusch vom Start eines Motors schützen lassen?

Kann man das Geräusch vom Start eines Motors schützen lassen?

 

Es wurde berichtet, dass Formel-1-Teams auf Beschwerden ihrer Fans reagiert haben, indem sie modifizierte Auspuffanlagen einführten, um die hörbaren Motorengeräusche während des Rennens zu verbessern. Ein Beispiel für den Versuch eines Formel-1-Teams, den Motorensound zu verbessern, war vor einigen Jahren der experimentelle „Megaphon“-Auspuff von Mercedes-Benz. Außerdem hat die Fédération Internationale de l’Automobile (FIA) im vergangenen Jahr eine Änderung des technischen Reglements der Formel 1 genehmigt, so dass die Autos bis zu drei getrennte Auspuffendrohre für das Wastegate haben können.

In früheren Jahren wurden die Abgase in den Hauptauspuff geleitet, wodurch das Geräusch beim Öffnen des Wastegates effektiv gedämpft wurde. Die Technologie der Formel 1 ist oft absichtlich nicht patentiert oder designgeschützt, um ein gewisses Maß an Fairness zwischen den teilnehmenden Teams zu wahren. Hätte beispielsweise ein Team ein Monopol auf eine bestimmte Technologie, könnte es auch einen technischen Vorteil haben, auf den die anderen Teams nicht zugreifen könnten, was den Wettbewerb ruinieren würde. Die Technologie zur Verstärkung oder Verbesserung der Geräuschkulisse von Autos wird jedoch auch in konventionellen Fahrzeugen eingesetzt, so dass sich die Landschaft des geistigen Eigentums auf dem Automobilmarkt verändert.

 

Soundeffektsysteme

 

Die Automobilindustrie baut schon seit einiger Zeit Soundeffektsysteme in ihre Hybrid- und Elektroautos ein, um künstliche Fahrzeuggeräusche zu erzeugen (z. B. eines der älteren Patente von Honda). Der Grund dafür war ursprünglich, die Sicherheit der Fußgänger zu gewährleisten. So neigen Fahrer von Hybrid- und Elektroautos dazu, unbewusst zu schnell zu fahren, weil das von den Motoren dieser Fahrzeuge erzeugte Geräusch oft nicht mit dem erwarteten „Dröhnen“ eines herkömmlichen Verbrennungsmotors übereinstimmt. Es ist verständlich, dass Fußgänger, die sich ebenfalls an diese traditionellen Motorengeräusche gewöhnt haben, ein rasendes Elektrofahrzeug in ihrer unmittelbaren Nähe nicht erkennen.

Eine Studie der University of California, Riverside, aus dem Jahr 2008 ergab, dass Versuchspersonen mit verbundenen Augen einen Verbrennungsmotor aus einer Entfernung von 8,5 Metern hören konnten, ein Hybridfahrzeug jedoch nur aus 2,1 Metern Entfernung. Die ungewollte Unauffälligkeit dieser Fahrzeuge kann Fußgänger und Radfahrer überraschen und zu Verkehrsunfällen beitragen. Im Interesse der Verkehrssicherheit werden die Automobilhersteller durch die Gesetzgebung zunehmend dazu angehalten, künstliche Motorengeräusche in ihre Elektro-/Hybridfahrzeuge einzubauen. (Siehe Fußnote).

 

Künstliche Geräusche

 

Die Verwendung künstlicher Geräusche, um das fehlende Geräusch in Elektroautos zu kompensieren, ist bekannt, aber die Hersteller haben nun auch konventionelle Autos mit Geräuschen ausgestattet. So führte Audi 2012 den „E-Sound“ für seine e-Tron-Serie von High-End-Elektrofahrzeugen ein, der in erster Linie das „erwartete“ Motorengeräusch eines herkömmlichen Verbrennungsmotors nachahmen soll. Die Gründe dafür liegen jedoch auch in der Verbesserung des „Audio-Appeals“ der Elektro-/Hybridfahrzeuge.

Genauer gesagt wird dieser „E-Sound“ über einen Lautsprecher im Unterboden des Fahrzeugs abgespielt, so dass er sowohl für den Fahrer als auch für die Fußgänger in der Umgebung des Fahrzeugs hörbar ist. Um auch die Kunden von Sportwagen anzusprechen, hat Audi Hard- und Software entwickelt, um einen bestimmten Sound zu reproduzieren, mit dem das Fahrzeug als Elektrofahrzeug identifiziert werden kann, während gleichzeitig die durch das Beschleunigen und Abbremsen herkömmlicher Verbrennungsmotoren verursachten Tonhöhenänderungen nachgeahmt werden.

 

Ein Geräusch ist keine Erfindung

 

Ein Geräusch ist keine Erfindung und kann daher nicht patentiert werden. Viele der künstlichen Fahrzeuggeräusche können jedoch durch andere Formen des geistigen Eigentums geschützt werden. Wie Musik können auch künstliche Fahrzeuggeräusche ausreichend kreativ sein, um urheberrechtlich geschützt werden zu können. Auch die Computersoftware, die zur Erstellung und Wiedergabe dieser Geräusche verwendet wird, kann urheberrechtlich geschützt werden.

In der Praxis scheint es für Fahrzeuggeräusche schwierig zu sein, als Marken eingetragen zu werden. So hat beispielsweise Harley-Davidson im Jahr 2000 nach einem sechsjährigen Rechtsstreit seine Bemühungen um die Eintragung des Geräuschs seines V-Twin-Motorradmotors in den USA aufgegeben, nachdem die Konkurrenten langwierige Widersprüche eingelegt hatten. Grundsätzlich können jedoch Geräusche mit Unterscheidungskraft eine „sekundäre Bedeutung“ erlangen, so dass sie für den Markenschutz in Frage kommen können, sobald die Verbraucher das Geräusch mit einem bestimmten Hersteller in Verbindung bringen.